Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

Timken; Nadella - BWB/Z-6200 | Bundeswettbewerbsbehörde

Timken; Nadella

BWB/Z-6200

13.02.2023

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 13.02.2023 folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

The Timken Company, USA, beabsichtigt, indirekt alle Anteile an der Leonardo Top S.à r.l., 12E, rue Guillaume Kroll, L-1882, Großherzogtum Luxemburg, und damit indirekt die Kontrolle über deren hundertprozentigen Tochtergesellschaften in China, Deutschland, Italien, Spanien und den USA sowie die Anteile an den nicht hundertprozentigen Tochtergesellschaften Orchestra SRL, Damo SRL (beide Italien), Shuton S.A. und Husillos Ipiranga, S.L. (beide Spanien) von LDV Investment S.à r.l., Großherzogtum Luxemburg, und drei Einzelpersonen zu erwerben. 

Das Zielunternehmen ist in der Herstellung und dem Verkauf von linearen Bewegungssystemen, Rotationsprodukten und Kugelgewindetrieben tätig.

Der betroffene Wirtschaftszweig ist: Metallverarbeitung; ÖNACE-Code: C 28.15 (Herstellung von Lagern, Getrieben, Zahnrädern und Antriebselementen). 

Betroffener Geschäftszweig: C - Verarbeitendes Gewerbe/Herstellung von Waren

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 13.03.2023.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 14.03.2023 weggefallen.

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