Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

London Stock Exchange Group plc; AcadiaSoft, Inc - BWB/Z-6192 | Bundeswettbewerbsbehörde

London Stock Exchange Group plc; AcadiaSoft, Inc

BWB/Z-6192

03.02.2023

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 02.02.2023 folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

 London Stock Exchange Group plc (Vereinigtes Königreich) beabsichtigt, indirekt 100% der Anteile und die alleinige Kontrolle über AcadiaSoft, Inc. (USA) zu erwerben. 

Betroffener Geschäftszweig: K - Erbringung von Finanz- und Versicherungsdienstleistungen

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 02.03.2023.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 03.03.2023 weggefallen.

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