Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG
Holcim Westbeteiligungs GmbH; FDT Flachdach Technologie GmbH
BWB/Z-6191
Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 01.02.2023 folgender Zusammenschluss angemeldet:
Geplanter Erwerbsvorgang
Holcim Ltd, Schweiz, beabsichtigt, über ihre hundertprozentige Tochtergesellschaft Holcim Westbeteiligungs GmbH, Deutschland, alle Anteile an FDT Flachdach Technologie GmbH, Deutschland, zu erwerben.
Nach Abschluss der Transaktion wird die Erwerberin die alleinige Kontrolle über FDT Flachdach Technologie GmbH ausüben.
Betroffener Geschäftszweig: Herstellung von Kunststoffwaren.
Betroffener Geschäftszweig: C - Verarbeitendes Gewerbe/Herstellung von Waren
Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 01.03.2023.
Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.
Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.
Nichtuntersagung des Zusammenschlusses
Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 02.03.2023 weggefallen.