Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG
Grünenthal GmbH; Kyowa Kirin International UK HoldCo Limited
BWB/Z-6189
Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 30.01.2023 folgender Zusammenschluss angemeldet:
Geplanter Erwerbsvorgang
Grünenthal GmbH beabsichtigt, mehr als 50 % der Anteile und alleinige Kontrolle über die Kyowa Kirin International UK HoldCo Limited zu erwerben.
Betroffener Geschäftszweig: Herstellung von pharmazeutischen Spezialitäten und sonstigen pharmazeutischen Erzeugnissen.
Betroffener Geschäftszweig: C - Verarbeitendes Gewerbe/Herstellung von Waren
Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 27.02.2023.
Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.
Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.
Nichtuntersagung des Zusammenschlusses
Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 28.02.2023 weggefallen.