Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

Institutional Investment-Partners GmbH; VZWL Logistikimmobilien GmbH & Co. geschlossene Investment KG - BWB/Z-6188 | Bundeswettbewerbsbehörde

Institutional Investment-Partners GmbH; VZWL Logistikimmobilien GmbH & Co. geschlossene Investment KG

BWB/Z-6188

30.01.2023

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 30.01.2023 folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

Institutional Investment-Partners GmbH, Deutschland, beabsichtigt, alleinige Kontrolle an VZWL Logistikimmobilien GmbH & Co. geschlossene Investment KG, Deutschland, zu erwerben.
Betroffener Geschäftszweig: Vermietung, Verpachtung von eigenen oder geleasten Grundstücken, Gebäuden und Wohnungen.

Betroffener Geschäftszweig: L - Grundstücks- und Wohnungswesen

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 27.02.2023.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 28.02.2023 weggefallen.

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