Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

Saviola Holding S.r.l.; Rheinspan Group - BWB/Z-6187 | Bundeswettbewerbsbehörde

Saviola Holding S.r.l.; Rheinspan Group

BWB/Z-6187

30.01.2023

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 27.01.2023 folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

Saviola Holding S.r.l. (Italien) beabsichtigt, ihre gegenwärtigen mitkontrollierenden Beteiligungen in Höhe von jeweils 50% der Anteile und Stimmrechte an der Rheinspan GmbH & Co. KG  (Deutschland) sowie an deren persönlich haftender Gesellschafterin, der Rheinspan Geschäftsführungsgesellschaft mbH (Deutschland) durch Erwerb weiterer 24,9% der Anteile/Stimmrechte  auf jeweils 74,9%, zu erhöhen und dadurch die alleinige Kontrolle über die Zielgesellschaften zu erwerben. 

Betroffener Geschäftsbereich: Herstellung von Furnier-, Sperrholz-, Holzfaser- und Holzspanplatten 

Betroffener Geschäftszweig: C - Verarbeitendes Gewerbe/Herstellung von Waren

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 24.02.2023.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 25.02.2023 weggefallen.

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