Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG
Saviola Holding S.r.l.; Rheinspan Group
BWB/Z-6187
Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 27.01.2023 folgender Zusammenschluss angemeldet:
Geplanter Erwerbsvorgang
Saviola Holding S.r.l. (Italien) beabsichtigt, ihre gegenwärtigen mitkontrollierenden Beteiligungen in Höhe von jeweils 50% der Anteile und Stimmrechte an der Rheinspan GmbH & Co. KG (Deutschland) sowie an deren persönlich haftender Gesellschafterin, der Rheinspan Geschäftsführungsgesellschaft mbH (Deutschland) durch Erwerb weiterer 24,9% der Anteile/Stimmrechte auf jeweils 74,9%, zu erhöhen und dadurch die alleinige Kontrolle über die Zielgesellschaften zu erwerben.
Betroffener Geschäftsbereich: Herstellung von Furnier-, Sperrholz-, Holzfaser- und Holzspanplatten
Betroffener Geschäftszweig: C - Verarbeitendes Gewerbe/Herstellung von Waren
Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 24.02.2023.
Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.
Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.
Nichtuntersagung des Zusammenschlusses
Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 25.02.2023 weggefallen.