Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

Strolz Sport & Mode GmbH; Strolz Gesellschaft m.b.H.; KR Ing. Siegfried Wolf; ASW Privatstiftung - BWB/Z-6186 | Bundeswettbewerbsbehörde

Strolz Sport & Mode GmbH; Strolz Gesellschaft m.b.H.; KR Ing. Siegfried Wolf; ASW Privatstiftung

BWB/Z-6186

30.01.2023

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 27.01.2023 folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

Das angemeldete Vorhaben betrifft den Erwerb einer Beteiligung von 28,58% an der Strolz Sport & Mode GmbH („Strolz Sport") (FN 305580 h) durch Herrn KR Ing. S. Wolf (nachfolgend „SW").

Betroffener Geschäftszweig: Einzelhandel mit Fahrrädern, Sport- und Campingartikeln (Haupttätigkeit) sowie Einzelhandel mit Bekleidung. 

Betroffener Geschäftszweig: G - Handel; Instandhaltung und Reparatur von Kraftfahrzeugen

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 24.02.2023.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 25.02.2023 weggefallen.

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