Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG
Strolz Sport & Mode GmbH; Strolz Gesellschaft m.b.H.; KR Ing. Siegfried Wolf; ASW Privatstiftung
BWB/Z-6186
Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 27.01.2023 folgender Zusammenschluss angemeldet:
Geplanter Erwerbsvorgang
Das angemeldete Vorhaben betrifft den Erwerb einer Beteiligung von 28,58% an der Strolz Sport & Mode GmbH („Strolz Sport") (FN 305580 h) durch Herrn KR Ing. S. Wolf (nachfolgend „SW").
Betroffener Geschäftszweig: Einzelhandel mit Fahrrädern, Sport- und Campingartikeln (Haupttätigkeit) sowie Einzelhandel mit Bekleidung.
Betroffener Geschäftszweig: G - Handel; Instandhaltung und Reparatur von Kraftfahrzeugen
Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 24.02.2023.
Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.
Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.
Nichtuntersagung des Zusammenschlusses
Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 25.02.2023 weggefallen.