Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG
Amsterdam Investment II; Onewoom GmbH
BWB/Z-6167
Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 27.12.2022 folgender Zusammenschluss angemeldet:
Geplanter Erwerbsvorgang
Das Zusammenschlussvorhaben führt zu einem Wechsel von gemeinsamer Kontrolle zu indirekter alleiniger Kontrolle über onewoom GmbH (Klosterneuburg/ Österreich) durch Bregal Unternehmerkapital II L.P., Bregal Unternehmerkapital II Feeder L.P. (beide Kanalinseln) und Bregal Unternehmerkapital II-A SCSp (Großherzogtum Luxemburg). Das Zusammenschlussvorhaben betrifft die Herstellung und den Vertrieb von Fahrrädern.
Betroffener Geschäftszweig: C - Verarbeitendes Gewerbe/Herstellung von Waren
Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 24.01.2023.
Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.
Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.
Nichtuntersagung des Zusammenschlusses
Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 25.01.2023 weggefallen.