Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

Art-Invest Real Estate Funds GmbH; Versorgungswerk der Rechtsanwälte im Lande Nordrhein-Westfalen - BWB/Z-6164 | Bundeswettbewerbsbehörde

Art-Invest Real Estate Funds GmbH; Versorgungswerk der Rechtsanwälte im Lande Nordrhein-Westfalen

BWB/Z-6164

27.12.2022

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 23.12.2022 folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

Die Art-Invest Real Estate Funds GmbH, Deutschland, beabsichtigt mehr als 50% der Anteile an und alleinige Kontrolle über S & P Erdberger Lände 36-48 Immobilienentwicklungs GmbH & Co OG, handelnd für Rechnung eines Sondervermögens, indirekt gehalten vom Versorgungswerk der Rechtsanwälte im Lande Nordrhein-Westfalen, Deutschland, zu erwerben.

Betroffener Geschäftszweig: L - Grundstücks- und Wohnungswesen

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 20.01.2023.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 21.01.2023 weggefallen.

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