Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

Winder Holding AG; Alfa Laval AB - BWB/Z-6162 | Bundeswettbewerbsbehörde

Winder Holding AG; Alfa Laval AB

BWB/Z-6162

23.12.2022

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 22.12.2022 folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

Vorbehaltlich der erforderlichen behördlichen Genehmigungen beabsichtigt Winder Holding AG, Schweiz, eine Beteiligung von 25% oder mehr der Anteile an Alfa Laval AB, Schweden, anzunehmen.
Betroffener Geschäftszweig: Herstellung von sonstigen Erzeugnissen a.n.g.

Betroffener Geschäftszweig: C - Verarbeitendes Gewerbe/Herstellung von Waren

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 19.01.2023.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 20.01.2023 weggefallen.

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