Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

SARIA SE & Co. KG; Devro plc - BWB/Z-6161 | Bundeswettbewerbsbehörde

SARIA SE & Co. KG; Devro plc

BWB/Z-6161

23.12.2022

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 23.12.2022 folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

SARIA SE & Co. KG, Deutschland, beabsichtigt über eine öffentliche Übernahme alle Anteile an Devro plc zu erwerben.
 

Betroffener Geschäftszweig: C - Verarbeitendes Gewerbe/Herstellung von Waren

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 20.01.2023.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 21.01.2023 weggefallen.

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