Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG
Project CS Parent; Coupa Software Inc.
BWB/Z-6160
Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 22.12.2022 folgender Zusammenschluss angemeldet:
Geplanter Erwerbsvorgang
Project CS Parent, LLC („Parent“) beabsichtigt, sämtliche Anteile an und somit alleinige Kontrolle über Coupa Software Inc. zu erwerben. Darüber hinaus wird Platinum Eagle C 2018 RSC Limited, eine Investment-Holdinggesellschaft, die sich indirekt zu 100% im Besitz der Abu Dhabi Investment Authority, Abu Dhabi, VAE, befindet, im Rahmen des Zusammenschlussvorhaben eine Minderheitsbeteiligung von mehr als 25% an Parent erwerben.
Das Zusammenschlussvorhaben betrifft den Bereich Supply Chain Management Software.
Betroffener Geschäftszweig: J - Information und Kommunikation
Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 19.01.2023.
Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.
Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.
Nichtuntersagung des Zusammenschlusses
Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 20.01.2023 weggefallen.