Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

Glass BidCo a.s.; Tescan Orsay Holding, a.s. - BWB/Z-6159 | Bundeswettbewerbsbehörde

Glass BidCo a.s.; Tescan Orsay Holding, a.s.

BWB/Z-6159

23.12.2022

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 23.12.2022 folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

Der Zusammenschluss betrifft den Erwerb von 100% der Anteile an Tescan Orsay Holding, a.s. (Brünn/Tschechische Republik) durch Glass BidCo a.s., ein Akquisitionsvehikel, das indirekt und allein von CETP V kontrolliert wird, einem der Fonds, welcher Teil der Gruppe an Fonds ist, die von Tochtergesellschaften von The Carlyle Group, Inc. (Washington, D.C./USA) verwaltet werden. Der Zusammenschluss betrifft Elektronenmikroskope und Mikro-CT-Systeme.
Betroffener Geschäftsbereich: Herstellung von Datenverarbeitungsgeräten, elektronischen und optischen Erzeugnissen.

Betroffener Geschäftszweig: J - Information und Kommunikation

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 20.01.2023.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 21.01.2023 weggefallen.

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