Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG
Cafeyn Group S.A.S.; Readly AB
BWB/Z-6158
Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 22.12.2022 folgender Zusammenschluss angemeldet:
Geplanter Erwerbsvorgang
Cafeyn Group S.A.S., Frankreich, beabsichtigt, das internationale Geschäft außerhalb Schwedens von Readly AB, Schweden, zu erwerben.
Betroffener Geschäftszweig: Erbringung von sonstigen Informationsdienstleistungen a.n.g.
Betroffener Geschäftszweig: J - Information und Kommunikation
Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 19.01.2023.
Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.
Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.
Nichtuntersagung des Zusammenschlusses
Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 20.01.2023 weggefallen.