Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

Tikehau Capital SCA; Amarenco Solar Limited; Arjun Infrastructure Partners Ltd. - BWB/Z-6157 | Bundeswettbewerbsbehörde

Tikehau Capital SCA; Amarenco Solar Limited; Arjun Infrastructure Partners Ltd.

BWB/Z-6157

21.12.2022

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 20.12.2022 folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

Tikehau Capital SCA, Frankreich, beabsichtigt, indirekt die alleinige Kontrolle über Amarenco Solar Limited, ein Unternehmen mit Sitz in Irland, und seine Tochtergesellschaften und verbundenen Unternehmen zu erwerben. Die derzeitigen Anteilseigner (historische Investoren, die Gründungsgesellschafter und -mitglieder, Crédit Agricole) werden nichtkontrollierende Minderheitsbeteiligungen behalten und ein neuer Minderheitsgesellschafter, Arjun Infrastructure Partners, Vereinigtes Königreich, wird gleichzeitig eine indirekte nichtkontrollierende Minderheitsbeteiligung erwerben.

Das Zusammenschlussvorhaben betrifft die Produktion von und den Großhandel mit Photovoltaik-Strom.

Betroffener Geschäftszweig: D - Energieversorgung

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 17.01.2023.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 18.01.2023 weggefallen.

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