Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

YAGEO Corporation; Hudson Holdco France - BWB/Z-6154 | Bundeswettbewerbsbehörde

YAGEO Corporation; Hudson Holdco France

BWB/Z-6154

19.12.2022

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 16.12.2022 folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

YAGEO Corporation, Taiwan, beabsichtigt alle Anteile an und somit alleinige Kontrolle über das Sensorgeschäft von Schneider Electric Industries SAS, Frankreich, zu erwerben.
Betroffener Geschäftszweig: Herstellung von elektronischen Bauelementen.

Betroffener Geschäftszweig: C - Verarbeitendes Gewerbe/Herstellung von Waren

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 13.01.2023.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 14.01.2023 weggefallen.

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