Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

Hydro Extrusion Deutschland GmbH; Norsk Hydro ASA; Eduard Hueck GmbH & Co. KG; EH Extrusion Verwaltungs GmbH - BWB/Z-6153 | Bundeswettbewerbsbehörde

Hydro Extrusion Deutschland GmbH; Norsk Hydro ASA; Eduard Hueck GmbH & Co. KG; EH Extrusion Verwaltungs GmbH

BWB/Z-6153

19.12.2022

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 16.12.2022 folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

Norsk Hydro ASA beabsichtigt mittelbar über die Hydro Extrusion Deutschland GmbH alleinige Kontrolle bzw. 100% der Geschäftsanteile an der Eduard Hueck GmbH & Co. KG und der EH Extrusion Verwaltungs GmbH, beide Gruppengesellschaften der Hueck Industrie Holding KG, zu erwerben, die auf dem Gebiet der Herstellung und Weiterverarbeitung von Aluminium sowie dem Vertrieb von aluminiumbasierten Produkten tätig sind.
Betroffene Geschäftszweige: Aluminiumproduktion und Erstverarbeitung; Herstellung von Metallstrukturen; Herstellung von Schmiede-, Press-, Zieh- und Stanzteilen, gewalzten Ringen und pulvermetallurgischen Produkten.

Betroffener Geschäftszweig: C - Verarbeitendes Gewerbe/Herstellung von Waren

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 13.01.2023.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 14.01.2023 weggefallen.

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