Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG
Adobe Inc.; Figma, Inc.
BWB/Z-6151
Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 16.12.2022 folgender Zusammenschluss angemeldet:
Geplanter Erwerbsvorgang
Das Zusammenschlussvorhaben betrifft den Erwerb des gesamten ausgegebenen Aktienkapitals an und der alleinigen Kontrolle über Figma, Inc. (USA) durch Adobe Inc.
(USA). Das Zusammenschlussvorhaben betrifft Software-Tools.
Betroffener Geschäftsbereich: Information und Kommunikation.
Betroffener Geschäftszweig: J - Information und Kommunikation
Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 13.01.2023.
Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.
Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.
Die Bundeswettbewerbsbehörde hat am 09.01.2023 gemäß Art. 22 EG-Fusionskontrollverordnung (FKVO) einen Antrag auf Verweisung an die Europäische Kommission gestellt. Alle einzelstaatlichen Fristen, die den Zusammenschluss betreffen, werden gehemmt.
Die Europäische Kommission hat den Antrag auf Verweisung angenommen.