Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

Yıldırım International Investment Holding B.V.; Petrokemija d.d. - BWB/Z-6148 | Bundeswettbewerbsbehörde

Yıldırım International Investment Holding B.V.; Petrokemija d.d.

BWB/Z-6148

14.12.2022

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 14.12.2022 folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

Yıldırım International Investment Holding B.V., Amstelveen, Niederlande, beabsichtigt den (indirekten) Erwerb von 54,52 % der Anteile und alleiniger Kontrolle an Petrokemija d.d., Kutina, Kroatien.
Betroffene Geschäftszweige:  Herstellung von Düngemitteln und Stickstoffverbindungen

Betroffener Geschäftszweig: C - Verarbeitendes Gewerbe/Herstellung von Waren

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 11.01.2023.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 12.01.2023 weggefallen.

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