Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

Mutares SE & Co. KGaA; Peugeot Motocycles S.A.S.; Mahindra & Mahindra Ltd. - BWB/Z-6145 | Bundeswettbewerbsbehörde

Mutares SE & Co. KGaA; Peugeot Motocycles S.A.S.; Mahindra & Mahindra Ltd.

BWB/Z-6145

13.12.2022

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 13.12.2022 folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

Mutares SE & Co. KGaA, Deutschland, beabsichtigt, indirekt 50% der Kapitalanteile und 80,01% der Stimm- und Kontrollrechte an und damit die alleinige Kontrolle über Peugeot Motocycles S.A.S., Frankreich, zu erwerben. Die Verkäuferin Mahindra Two Wheelers Europe Holdings S.à.r.l., Luxemburg, eine hundertprozentige Tochtergesellschaft von Mahindra & Mahindra Ltd., Indien, wird eine nichtkontrollierende Beteiligung in Höhe von 50% der Kapitalanteile und 19,99% der Stimm- und Kontrollrechte am Zielunternehmen behalten.
Das Zusammenschlussvorhaben betrifft zweirädrige und dreirädrige Kraftfahrzeuge.
Betroffene Geschäftszweige: Herstellung von Kraftwagen und Kraftwagenmotoren.

Betroffener Geschäftszweig: C - Verarbeitendes Gewerbe/Herstellung von Waren

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 10.01.2023.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 11.01.2023 weggefallen.

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