Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

BCP Asia II Topco II Pte. Ltd.; R-Systems International Limited - BWB/Z-6143 | Bundeswettbewerbsbehörde

BCP Asia II Topco II Pte. Ltd.; R-Systems International Limited

BWB/Z-6143

12.12.2022

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 12.12.2022 folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

BCP Asia II Topco II Pte. Ltd., Singapur, beabsichtigt den Erwerb von mehr als 50 % der Anteile an und alleinige Kontrolle über R-Systems International Limited, Indien.
Betroffener Geschäftszweig:  Erbringung von Beratungsleistungen auf dem Gebiet der Informationstechnologie

Betroffener Geschäftszweig: J - Information und Kommunikation

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 09.01.2023.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 10.01.2023 weggefallen.

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