Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

Doppler Mineralöle GmbH; Teilbetrieb Mineralölhandel der Scharnagl Ges.m.b.H. - BWB/Z-6142 | Bundeswettbewerbsbehörde

Doppler Mineralöle GmbH; Teilbetrieb Mineralölhandel der Scharnagl Ges.m.b.H.

BWB/Z-6142

12.12.2022

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 07.12.2022 folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

Gegenstand des beabsichtigten Zusammenschlussvorhabens ist der Erwerb des Teilbetriebs Mineralölhandel der Scharnagl Ges.m.b.H. durch die Doppler Mineralöle GmbH im Wege eines Asset Deals.
Betroffener Geschäftszweig: Großhandel mit Mineralölerzeugnissen

Betroffener Geschäftszweig: G - Handel; Instandhaltung und Reparatur von Kraftfahrzeugen

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 04.01.2023.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 05.01.2023 weggefallen.

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