Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG
LANXESS Deutschland GmbH; Advent International Corporation; Zehnte LXS GmbH
BWB/Z-6140
Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 30.11.2022 folgender Zusammenschluss angemeldet:
Geplanter Erwerbsvorgang
LANXESS Deutschland GmbH, Köln, Deutschland, beabsichtigt, bis zu 40% der Anteile an einem neu gegründeten Gemeinschaftsunternehmen ("GU") zu erwerben,
welches mit dem Geschäft der Hochleistungsmaterialien Kunst- und Verbundwerkstoffe (high-performance engineering plastics) der LANXESS AG und dem Geschäft
der technischen Materialien der Koninklijke DSM N.V. ausgestattet werden wird. Die verbleibenden rund 60% der Anteile und die alleinige Kontrolle über das GU werden von Advent International Corporation, Vereinigte Staaten, gehalten; der Erwerb alleiniger Kontrolle über das GU durch die Advent International Corporation fällt in die Zuständigkeit der Europäischen Kommission.
Betroffener Geschäftszweig: Herstellung von chemischen Erzeugnissen
Betroffener Geschäftszweig: C - Verarbeitendes Gewerbe/Herstellung von Waren
Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 28.12.2022.
Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.
Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.
Nichtuntersagung des Zusammenschlusses
Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 29.12.2022 weggefallen.