Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

EVN AG; Vermögenswerte des Teilbetriebes Energienahe Dienstleistungen (Lichtservice, Elektromobilität und Photovoltaik) von der EVN Energievertrieb GmbH & Co KG - BWB/Z-6139 | Bundeswettbewerbsbehörde

EVN AG; Vermögenswerte des Teilbetriebes Energienahe Dienstleistungen (Lichtservice, Elektromobilität und Photovoltaik) von der EVN Energievertrieb GmbH & Co KG

BWB/Z-6139

28.11.2022

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 28.11.2022 folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

Die EVN AG, Maria Enzersdorf, beabsichtigt, von der EVN Energievertrieb GmbH & Co KG, Maria Enzersdorf, sämtliche wesentlichen Vermögenswerte zu erwerben, die
deren Teilbetrieb "Energienahe Dienstleistungen" (Lichtservice, Elektromobilität und Photovoltaik) umfasst.
Betroffener Geschäftsbereich: Elektroinstallation

Betroffener Geschäftszweig: F - Baugewerbe/Bau

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 27.12.2022.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 28.12.2022 weggefallen.

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