Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

Denzel KFZ GmbH; Jürgen Auer Gesellschaft m.b.H. & Co KG - BWB/Z-6137 | Bundeswettbewerbsbehörde

Denzel KFZ GmbH; Jürgen Auer Gesellschaft m.b.H. & Co KG

BWB/Z-6137

28.11.2022

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 25.11.2022 folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

Der Denzel-Konzern übernimmt durch seine Konzerngesellschaft Denzel KFZ GmbH den Betrieb eines Neuwagenhandels sowie einer Kfz-Werkstatt (asset deal) für
Fahrzeuge der Marke der BMW Group samt angeschlossenem Gebrauchtwagenhandel am Standort Gewerbeparkstraße 37, 3500 Krems.
Tätigkeitsbereich des Denzel Konzerns sowie der Jürgen Auer Gesellschaft m.b.H. & Co KG ist der Handel mit Kraftfahrzeugen sowie Instandhaltung und Reparatur von
Kraftfahrzeugen.

Der Denzel-Konzern ist an insgesamt 24 Betriebsstandorte in ganz Österreich vertreten, der Jahresumsatz 2021 des Denzel-Konzerns betrug 811 Mio EUR.

Die Jürgen Auer Gesellschaft m.b.H. & Co KG hat an dem Standort Gewerbeparkstraße 37, 3500 Krems einen Jahresumsatz von insgesamt 19,2 Mio. Eur erwirtschaftet.

Betroffener Geschäftszweig: G - Handel; Instandhaltung und Reparatur von Kraftfahrzeugen

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 23.12.2022.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 24.12.2022 weggefallen.

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