Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG
capiton Quantum GmbH & Co. geschlossene Investment-KG; Raith Holding GmbH; AEMtec Holding GmbH
BWB/Z-6136
Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 25.11.2022 folgender Zusammenschluss angemeldet:
Geplanter Erwerbsvorgang
capiton Quantum GmbH & Co. geschlossene Investment-KG beabsichtigt, die bislang vom capiton V Fonds gehaltenen Anteile und bereits bisher von der capiton AG gemanagten Portfolio-Unternehmen AEMtec Holding GmbH (Erwerb von insgesamt rund 78,3 % der Stimmrechtsanteile) und Raith Holding GmbH (Erwerb von insgesamt rund 85,8 % der Stimmrechtsanteile) zu erwerben.
Betroffener Geschäftszweig: C - Verarbeitendes Gewerbe/Herstellung von Waren
Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 23.12.2022.
Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.
Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.
Die Anmelderin hat am 15.12.2022 die Zusammenschlussanmeldung zurückgezogen.