Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

ETC-Gruppe; TIBA Produktions- & Vertriebsges GmbH - BWB/Z-6135 | Bundeswettbewerbsbehörde

ETC-Gruppe; TIBA Produktions- & Vertriebsges GmbH

BWB/Z-6135

25.11.2022

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 25.11.2022 folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

Financière LCCIS (Frankreich), ein Unternehmen das indirekt vom Seventh Cinven Fund kontrolliert wird, der von seinem General Partner Cinven Capital Management (VII) General Partner Limited (Guernsey) verwaltet wird, beabsichtigt, indirekt alle Anteile an und die alleinige Kontrolle über die TIBA Produktions- & Vertriebsges GmbH (Österreich) zu erwerben.

Betroffener Geschäftszweig: G - Handel; Instandhaltung und Reparatur von Kraftfahrzeugen

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 23.12.2022.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 24.12.2022 weggefallen.

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