Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

Bonitas Versicherungsservice Gesellschaft m.b.H.; HYPO NOE Versicherungsservice GmbH; HYPO NOE Landesbank für Niederösterreich und Wien AG - BWB/Z-6134 | Bundeswettbewerbsbehörde

Bonitas Versicherungsservice Gesellschaft m.b.H.; HYPO NOE Versicherungsservice GmbH; HYPO NOE Landesbank für Niederösterreich und Wien AG

BWB/Z-6134

25.11.2022

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 23.11.2022 folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

Die Bonitas Versicherungsservice Gesellschaft m.b.H. beabsichtigt den direkten Erwerb von 52 % des Geschäftsanteils an der HYPO NOE Versicherungsservice GmbH von der HYPO NOE Landesbank für Niederösterreich und Wien AG. Die HYPO NOE Versicherungsservice GmbH ist im Bereich Versicherungsmakler tätig.
Betroffene Geschäftszweige: Tätigkeit von Versicherungsmaklerinnen und -maklern

Betroffener Geschäftszweig: K - Erbringung von Finanz- und Versicherungsdienstleistungen

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 21.12.2022.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 22.12.2022 weggefallen.

zurück zur Übersicht