Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

BDT & Company Holdings, L.P.; MSD Partners, L.P. - BWB/Z-6129 | Bundeswettbewerbsbehörde

BDT & Company Holdings, L.P.; MSD Partners, L.P.

BWB/Z-6129

21.11.2022

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 18.11.2022 folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

BDT & Company Holdings, L.P., USA, eine Handelsbank-Holdinggesellschaft, und MSD Partners, L.P., USA, eine Vermögensverwaltungsgesellschaft, beabsichtigen ihre Verschmelzung.

Betroffener Geschäftszweig: Treuhand- und sonstige Fonds und ähnliche Finanzinstitutionen

Betroffener Geschäftszweig: K - Erbringung von Finanz- und Versicherungsdienstleistungen

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 16.12.2022.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 17.12.2022 weggefallen.

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