Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

Johnson & Johnson; ABIOMED, Inc. - BWB/Z-6128 | Bundeswettbewerbsbehörde

Johnson & Johnson; ABIOMED, Inc.

BWB/Z-6128

18.11.2022

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 18.11.2022 folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

Mittelbarer Erwerb alleiniger Kontrolle über und einer Beteiligung von 100% an ABIOMED, Inc.,Massachusetts, USA durch Johnson & Johnson, New Jersey, USA.
Betroffener Geschäftszweig: Medizinische Geräte; Herstellung von medizinischen und zahnmedizinischen Apparaten und Materialien.

Betroffener Geschäftszweig: C - Verarbeitendes Gewerbe/Herstellung von Waren

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 16.12.2022.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 17.12.2022 weggefallen.

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