Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG
Stellantis N.V.; Almotive GmbH
BWB/Z-6127
Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 18.11.2022 folgender Zusammenschluss angemeldet:
Geplanter Erwerbsvorgang
Erwerb von 100 % der Anteile an AImotive GmbH, Berlin, Germany, durch Stellantis N.V., LS Hoofddorp, Niederlande. Nach dem Erwerb werden die AImotive GmbH (und
ihre Tochtergesellschaften) ausschließlich von Stellantis N.V. kontrolliert werden.
Betroffener Geschäftszweig: Erbringung von Dienstleistungen der Informationstechnologie
Betroffener Geschäftszweig: J - Information und Kommunikation
Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 16.12.2022.
Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.
Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.
Nichtuntersagung des Zusammenschlusses
Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 17.12.2022 weggefallen.