Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

Stellantis N.V.; Almotive GmbH - BWB/Z-6127 | Bundeswettbewerbsbehörde

Stellantis N.V.; Almotive GmbH

BWB/Z-6127

18.11.2022

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 18.11.2022 folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

Erwerb von 100 % der Anteile an AImotive GmbH, Berlin, Germany, durch Stellantis N.V., LS Hoofddorp, Niederlande. Nach dem Erwerb werden die AImotive GmbH (und
ihre Tochtergesellschaften) ausschließlich von Stellantis N.V. kontrolliert werden.
Betroffener Geschäftszweig: Erbringung von Dienstleistungen der Informationstechnologie

Betroffener Geschäftszweig: J - Information und Kommunikation

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 16.12.2022.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 17.12.2022 weggefallen.

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