Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG
The Sherwin-Williams Company; SIC Holding GmbH
BWB/Z-6125
Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 10.11.2022 folgender Zusammenschluss angemeldet:
Geplanter Erwerbsvorgang
The Sherwin-Williams Company, USA, beabsichtigt, sämtliche Anteile an der SIC Holding GmbH, Deutschland, und damit auch die Kontrolle über deren Konzerngesellschaften Klumpp Coating GmbH, Deutschland, und Oskar Nolte GmbH, Deutschland, zu erwerben.
Der Zusammenschluss betrifft die Entwicklung und Herstellung von industriellen Holzlacken und -beschichtigungen.
Betroffener Geschäftszweig: Herstellung von Anstrichmitteln, Druckfarben und Kitten.
Betroffener Geschäftszweig: C - Verarbeitendes Gewerbe/Herstellung von Waren
Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 09.12.2022.
Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.
Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.
Nichtuntersagung des Zusammenschlusses
Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 10.12.2022 weggefallen.