Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG
Vorarlberger Verlagsanstalt GmbH; Buchdruckerei Lustenau Gesellschaft mbH
BWB/Z-6124
Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 11.11.2022 folgender Zusammenschluss angemeldet:
Geplanter Erwerbsvorgang
Die Vorarlberger Verlagsanstalt GmbH und die Buchdruckerei Lustenau Gesellschaft mbH, beide Österreich, beabsichtigen die Gründung eines Vollfunktionsgemeinschafts
unternehmens in Dornbirn, Österreich.
Beschlossene Geschätsbereiche; Druck- und Medienvorstufe; Binden von Druckerzeugnissen und damit verbundene Dienstleistungen.
Betroffener Geschäftszweig: C - Verarbeitendes Gewerbe/Herstellung von Waren
Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 09.12.2022.
Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.
Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.
Nichtuntersagung des Zusammenschlusses
Die Amtsparteien haben innerhalb der Antragsfrist auf die Stellung eines Prüfungsantrages verzichtet. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 28.11.2022 weggefallen.