Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

Vorarlberger Verlagsanstalt GmbH; Buchdruckerei Lustenau Gesellschaft mbH - BWB/Z-6124 | Bundeswettbewerbsbehörde

Vorarlberger Verlagsanstalt GmbH; Buchdruckerei Lustenau Gesellschaft mbH

BWB/Z-6124

11.11.2022

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 11.11.2022 folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

Die Vorarlberger Verlagsanstalt GmbH und die Buchdruckerei Lustenau Gesellschaft mbH, beide Österreich, beabsichtigen die Gründung eines Vollfunktionsgemeinschafts
unternehmens in Dornbirn, Österreich. 

Beschlossene Geschätsbereiche; Druck- und Medienvorstufe; Binden von Druckerzeugnissen und damit verbundene Dienstleistungen. 

Betroffener Geschäftszweig: C - Verarbeitendes Gewerbe/Herstellung von Waren

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 09.12.2022.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben innerhalb der Antragsfrist auf die Stellung eines Prüfungsantrages verzichtet. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 28.11.2022 weggefallen.

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