Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG
Farner International AG; KobMedia Beteiligungs GmbH
BWB/Z-6123
Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 08.11.2022 folgender Zusammenschluss angemeldet:
Geplanter Erwerbsvorgang
Farner International AG (Schweiz), welche indirekt von Waterland Private Equity Fund VIII C. V. (Niederlande) kontrolliert wird, beabsichtigt indirekt sämtliche Anteile an und somit alleinige Kontrolle über die KobMedia Beteiligungs GmbH (Österreich) zu erwerben. Das Zusammenschlussvorhaben betrifft die Erbringung
von Werbe- und Marketingkommunikationsdienstleistungen sowie Video-, TV- und Multimediaproduktionen.
Betroffene Geschäftszweige: Werbeagenturen und Herstellung von Filmen, Videofilmen und Fernsehprogrammen
Betroffener Geschäftszweig: J - Information und Kommunikation M - Erbringung von freiberuflichen, wissenschaftlichen und technischen Dienstleistungen
Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 06.12.2022.
Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.
Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.
Nichtuntersagung des Zusammenschlusses
Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 07.12.2022 weggefallen.