Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

STRABAG AG; Palaoro Elektrotechnik GmbH; Slabihoud GmbH; Hans Lohr GmbH - BWB/Z-6120 | Bundeswettbewerbsbehörde

STRABAG AG; Palaoro Elektrotechnik GmbH; Slabihoud GmbH; Hans Lohr GmbH

BWB/Z-6120

03.11.2022

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 03.11.2022 folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

STRABAG AG (Österreich) beabsichtigt sämtliche Geschäftsanteile an der Palaoro Elektrotechnik GmbH, Wien und an der Slabihoud GmbH, Wien – und somit mittelbar auch an der Hans Lohr GmbH, Wien – zu erwerben.

Betroffener Geschäftszweig: F - Baugewerbe/Bau

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 01.12.2022.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 02.12.2022 weggefallen.

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