Zur Hauptnavigation springen Zum Hauptinhalt springen Zur Fußzeile springen

Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

SARIA International GmbH; TotalEnergies Raffinage Chimie - BWB/Z-6119 | Bundeswettbewerbsbehörde

SARIA International GmbH; TotalEnergies Raffinage Chimie

BWB/Z-6119

03.11.2022

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 03.11.2022 folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

SARIA International GmbH, Deutschland, und TotalEnergies Raffinage Chimie, Frankreich, beabsichtigen, zwei Gemeinschaftsunternehmen zu gründen: JV ecoMotion und JV GrandPuits. SARIA International GmbH wird 50,1% der Anteile an JV ecoMotion und 49,9% der Anteile an JV GrandPuits und TotalEnergies Raffinage Chimie wird 50,1% der Anteile an JV GrandPuits und 49,9% der Anteile an JV ecoMotion halten.

C - HERSTELLUNG VON WAREN

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 01.12.2022.

Jedes Unternehmen, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 02.12.2022 weggefallen.

zurück zur Übersicht