Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

Viessmann Group GmbH & Co KG; Viessmann dritte Investment GmbH & Co KG; aqotec Holding GmbH - BWB/Z-6117 | Bundeswettbewerbsbehörde

Viessmann Group GmbH & Co KG; Viessmann dritte Investment GmbH & Co KG; aqotec Holding GmbH

BWB/Z-6117

31.10.2022

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 28.10.2022 folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

Viessmann Group GmbH & Co KG mit dem Sitz in Allendorf (Eder), Bundesrepublik Deutschland, beabsichtigt, indirekt über ihre Tochtergesellschaft Viessmann dritte Investment GmbH & Co KG mit dem Sitz in Allendorf (Eder), Bundesrepublik Deutschland, einen Geschäftsanteil entsprechend einer Beteiligung am Stammkapital in Höhe von 49,9% an der aqotec Holding GmbH mit dem Sitz in Weißenkirchen im Attergau, Österreich, der Holdinggesellschaft einer im Bereich der Nah- und Fernwärmetechnik tätigen Unternehmensgruppe, zu erwerben.  

Betroffener Geschäftszweig: C - Verarbeitendes Gewerbe/Herstellung von Waren F - Baugewerbe/Bau

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 25.11.2022.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 26.11.2022 weggefallen.

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