Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

Blum Group Holding GmbH; DPCT GmbH; Filzmaier Privatstiftung - BWB/Z-6114 | Bundeswettbewerbsbehörde

Blum Group Holding GmbH; DPCT GmbH; Filzmaier Privatstiftung

BWB/Z-6114

27.10.2022

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 25.10.2022 folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

Die Blum Group Holding GmbH (FN 61873 s) beabsichtigt mit dem Kauf – und Abtretungsvertrag sowie mit Ausübung der CALL-OPTION I von der Filzmaier Privat-stiftung (FN 203991 m) einen Geschäftsanteil im Nominale von EUR 4.929,00 an der DPCT GmbH (FN 570848 h) sowie einen weiteren Teil ihres Geschäftsanteils in der Höhe von EUR 17.500,00 zu erwerben, sodass die Blum Group Holding GmbH (FN 61873 s) nach den beiden Transaktion mit einem Geschäftsanteil im Nominale von EUR 26.285,00 (75,1%) an der DPCT GmbH (FN  570848 h) beteiligt ist.

Betroffener Geschäftszweig: C - Verarbeitendes Gewerbe/Herstellung von Waren

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 22.11.2022.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 23.11.2022 weggefallen.

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