Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

DZ BANK AG; Atruvia AG - BWB/Z-6112 | Bundeswettbewerbsbehörde

DZ BANK AG; Atruvia AG

BWB/Z-6112

21.10.2022

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 20.10.2022 folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

DZ BANK AG, Deutsche Zentral-Genossenschaftsbank, Frankfurt am Main, Deutschland, und Atruvia AG, Deutschland, beabsichtigen die Gründung eines Gemeinschaftsunternehmens, an dem die DZ BANK Gruppe 49% und die Atruvia AG  51% der Anteile halten sollen. Das Gemeinschaftsunternehmen soll Software zur Datenanalyse entwickeln und vertreiben sowie damit in Zusammenhang stehende IT-Dienstleistungen anbieten.

Betroffener Geschäftszweig: J - Information und Kommunikation

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 17.11.2022.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 18.11.2022 weggefallen.

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