Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

Red Bull GmbH; Rauch Fruchtsäfte GmbH; Brandenburger Urstromquelle GmbH - BWB/Z-6110 | Bundeswettbewerbsbehörde

Red Bull GmbH; Rauch Fruchtsäfte GmbH; Brandenburger Urstromquelle GmbH

BWB/Z-6110

19.10.2022

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 19.10.2022 folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

Red Bull GmbH, Österreich, und Rauch Fruchtsäfte GmbH, Österreich, beabsichtigen  den Erwerb von je 50 % der Geschäftsanteile an der Brandenburger Urstromquelle 
GmbH, Deutschland. 

Betroffener Geschäftszweig: Abfüllen und Verpacken.

Betroffener Geschäftszweig: N - Erbringung von sonstigen wirtschaftlichen Dienstleistungen

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 16.11.2022.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 17.11.2022 weggefallen.

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