Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG
Pernod Ricard S.A.; Sovereign International Holdings LLC
BWB/Z-6109
Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 14.10.2022 folgender Zusammenschluss angemeldet:
Geplanter Erwerbsvorgang
Pernod Ricard S.A., Frankreich, ("PR") beabsichtigt, seine (nicht-kontrollierende) Beteiligung an Sovereign International Holdings LLC, USA, indirekt über die PR-Tochtergesellschaft Austin, Nichols & Co. Inc., Delaware, USA, von 10% auf mehr als 25% zu erhöhen, wobei PR ein nicht-kontrollierender Minderheitsgesellschafter bleiben wird.
Betroffener Geschäftszweig: C - Verarbeitendes Gewerbe/Herstellung von Waren
Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 11.11.2022.
Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.
Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.
Nichtuntersagung des Zusammenschlusses
Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 12.11.2022 weggefallen.