Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

Triton V LuxCo 85 S.à r.l; Turck Gründerpool GmbH & Co. KG - BWB/Z-6108 | Bundeswettbewerbsbehörde

Triton V LuxCo 85 S.à r.l; Turck Gründerpool GmbH & Co. KG

BWB/Z-6108

14.10.2022

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 14.10.2022 folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

Triton V LuxCo 85 S.à r.l, Luxemburg, beabsichtigt, eine Beteiligung von mehr als 25% und bis zu ca. 50,4% der Kommanditanteile an der Turck Gründerpool GmbH & Co. KG, Deutschland, zu erwerben.

 

Betroffener Geschäftszweig: C - Verarbeitendes Gewerbe/Herstellung von Waren

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 11.11.2022.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 12.11.2022 weggefallen.

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