Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG
Saubermacher Dienstleistungs AG; Pölzleitner Holz GmbH
BWB/Z-6107
Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 12.10.2022 folgender Zusammenschluss angemeldet:
Geplanter Erwerbsvorgang
Die Saubermacher Dienstleistungs AG und Pölzleitner Holz GmbH beabsichtigen die Gründung eines Gemeinschaftsunternehmens.
Betroffener Geschäftszweig: Entsorgungswirtschaft.
Betroffener Geschäftszweig: E - Wasserversorgung; Abwasser- und Abfallentsorgung und Beseitigung von Umweltverschmutzungen
Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 23.11.2022.
Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.
Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.
Die Anmelderin hat am 03.11.2022 gemäß § 11 Abs. 1a KartG die Verlängerung der Frist zur Stellung eines Prüfungsantrages um zwei Wochen beantragt. Mit dem fristgerecht zugestellten Antrag verlängert sich die Frist zur Stellung eines Prüfungsantrages durch die Amtsparteien um zwei Wochen. Somit endet die Frist am 23. November 2022.
Datum des Prüfungsantrages durch den Bundeskartellanwalt: 23.11.2022