Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

General Plastic, a.s.; GP Alliance, s.r.o.; Kofola, a.s.; Mattoni 1873, a.s. - BWB/Z-6105 | Bundeswettbewerbsbehörde

General Plastic, a.s.; GP Alliance, s.r.o.; Kofola, a.s.; Mattoni 1873, a.s.

BWB/Z-6105

12.10.2022

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 11.10.2022 folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

GP Alliance, s.r.o, Slowakei, beabsichtigt, zwei Drittel ihrer Beteiligung an General Plastic, a.s, Slowakei, an Kofola, a.s., Slowakei, und Mattoni 1873, a.s., Tschechische Republik, zu verkaufen. Nach Durchführung der Transaktion werden Kofola, a.s und Mattoni 1873, a.s sowie GP Alliance, s.r.o gemeinsam die Kontrolle über General Plastic, a.s, ausüben und jeweils ein Drittel der Anteile halten.

Betroffener Geschäftszweig: C - Verarbeitendes Gewerbe/Herstellung von Waren

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 08.11.2022.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 09.11.2022 weggefallen.

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