Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

Industrieliegenschaftenverwaltung AG; Invest Unternehmensbeteiligungs Aktiengesellschaft; Cycleenergy Holding GmbH - BWB/Z-6103 | Bundeswettbewerbsbehörde

Industrieliegenschaftenverwaltung AG; Invest Unternehmensbeteiligungs Aktiengesellschaft; Cycleenergy Holding GmbH

BWB/Z-6103

10.10.2022

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 10.10.2022 folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

Erwerb sämtlicher Gesellschaftsanteile an der Cycleenergy Holding GmbH mit dem Sitz in Wien und der Geschäftsanschrift Schönbrunnerstraße 218-220, Stiege A/Top 4.03, A-1120 Wien, eingetragen im Firmenbuch des Handelsgerichts Wien zu FN 285221v, durch die Permbys Beteiligungen Aktiengesellschaft mit dem Sitz in Wien und der Geschäftsanschrift Opernring 17, A- 1010 Wien, eingetragen im Firmenbuch des Handelsgerichts Wien zu FN 589544b

Betroffener Geschäftszweig: C - Verarbeitendes Gewerbe/Herstellung von Waren D - Energieversorgung, G - Handel; Instandhaltung und Reparatur von Kraftfahrzeugen

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 07.11.2022.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 08.11.2022 weggefallen.

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