Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

Aptiv Technologies GmbH; Intercable Automotive s.r.l. - BWB/Z-6100 | Bundeswettbewerbsbehörde

Aptiv Technologies GmbH; Intercable Automotive s.r.l.

BWB/Z-6100

05.10.2022

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 05.10.2022 folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

Aptiv Technologies Limited, Barbados, eine indirekte hundertprozentige Tochtergesellschaft von Aptiv PLC, Jersey, beabsichtigt, mindestens 85% und bis zu 
100% des Quotenkapitals an und die alleinige Kontrolle über Intercable Automotive Solutions s.r.l., Italien, zu erwerben. 
Die Transaktion betrifft die Herstellung von elektrischen Komponenten für die Automobilindustrie. 
Betroffener Geschäftszweig: Herstellung elektrischer und elektronischer Ausrüstungsgegenstände für Kraftwagen

Betroffener Geschäftszweig: C - Verarbeitendes Gewerbe/Herstellung von Waren

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 02.11.2022.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 03.11.2022 weggefallen.

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