Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

LG Energy Solution, Ltd.; Honda Motor Co., Ltd. - BWB/Z-6099 | Bundeswettbewerbsbehörde

LG Energy Solution, Ltd.; Honda Motor Co., Ltd.

BWB/Z-6099

05.10.2022

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 04.10.2022 folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

Erwerb von 51 % der Anteile durch LG Energy Solution, Ltd. mit Sitz in Seoul, Korea,  sowie Erwerb von 49 % der Anteile durch Honda Motor Co. Ltd. mit Sitz in Tokio, Japan, 
an einem neu gegründeten Gemeinschaftsunternehmen. Das  Gemeinschaftsunternehmen wird seinen Sitz in den USA haben und ausschließlich von  LG Energy Solution, Ltd. kontrolliert werden. 

Betroffener Geschäftszweig:  Herstellung von Batterien und Akkumulatoren 

Betroffener Geschäftszweig: C - Verarbeitendes Gewerbe/Herstellung von Waren

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 02.11.2022.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 03.11.2022 weggefallen.

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