Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

IDEX Corporation; Muon B.V. - BWB/Z-6098 | Bundeswettbewerbsbehörde

IDEX Corporation; Muon B.V.

BWB/Z-6098

04.10.2022

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 04.10.2022 folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

IDEX Corporation, USA, beabsichtigt, indirekt 100% der Anteile an und die alleinige Kontrolle über Muon B.V., Niederlande, zu erwerben. 

Betroffener Geschäftszweig: Herstellung von keramischen Erzeugnissen für sonstige technische Zwecke; Herstellung, Veredelung und Bearbeitung von sonstigem Glas ein
schließlich technischer Glaswaren; Großhandel mit sonstigen Ausrüstungen und Zubehör für Maschinen sowie mit technischem Bedarf 

Betroffener Geschäftszweig: C - Verarbeitendes Gewerbe/Herstellung von Waren

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 02.11.2022.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 03.11.2022 weggefallen.

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