Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG
ECF S.A.S.; gastro total GmbH
BWB/Z-6097
Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 03.10.2022 folgender Zusammenschluss angemeldet:
Geplanter Erwerbsvorgang
ECF S.A.S. (Frankreich), die indirekt von Naxicap Partners SA (Frankreich) kontrolliert wird, die wiederum indirekt von BPCE S.A. (Frankreich) kontrolliert wird, beabsichtigt, 100 % der Anteile und damit die alleinige Kontrolle über die gastro total GmbH (Deutschland) zu erwerben.
Das Zusammenschlussvorhaben betrifft das Angebot von schlüsselfertigen Lösungen für professionelle Küchen.
Betroffener Geschäftszweig: Großhandel mit sonstigen Maschinen und Ausrüstungen
Betroffener Geschäftszweig: G - Handel; Instandhaltung und Reparatur von Kraftfahrzeugen
Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 31.10.2022.
Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.
Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.
Nichtuntersagung des Zusammenschlusses
Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 01.11.2022 weggefallen.