Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

SoHospitality GmbH; mDrei-Gruppe - BWB/Z-6094 | Bundeswettbewerbsbehörde

SoHospitality GmbH; mDrei-Gruppe

BWB/Z-6094

30.09.2022

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 29.09.2022 folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

SoHospitality GmbH mit dem Sitz in Wien, eine Gesellschaft der SORAVIA-Gruppe, beabsichtigt, eine kontrollierende Beteiligung an der mDrei-Gruppe, bestehend aus den Gesellschaften MRP Consult GmbH, Xenios Management GmbH und Loisium Holding GmbH samt Tochtergesellschaften, zu erwerben.  

Betroffener Geschäftszweig: I - Gastgewerbe/Beherbergung und Gastronomie

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 27.10.2022.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 28.10.2022 weggefallen.

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